Bekanntmachung EBS „An der weißen Breite“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der weißen Breite“ beschlossen.
Der Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird in der Fassung vom 12.10.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Einbeziehungssatzung „An der weißen Breite“ liegt an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 509/22, 509/5 sowie Teilflächen der Fl. Nr. 503 Gemarkung Oberschneiding.
Der Lageplan des Bauamtes vom 26.10.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung ist als Anlage angefügt.
Verfahrensart
Die Einbeziehungssatzung wird im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Oberschneiding beabsichtigt, am nördlichen Ortsrand des Hauptortes zwei bislang dem Außenbereich zuzuordnende Flächen durch eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um der unverändert anhaltenden Nachfrage nach örtlichem Bauland zu begegnen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der weißen Breite“ und die Begründung werden in der Zeit vom
28. Oktober 2026 – 27. November 2026
im Internet unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/ebs-an-der-weissen-breite veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
Eine Begründung it Informationen über Anlass und Ziel der Planung, Verfahren, Übersichtslageplan, Luftbildausschnitt, übergeordnete Planungen, derzeitige Nutzung, Planungsauftrag, Begründung der geplanten Siedlungsentwicklung, Voraussetzungen der Einbeziehungssatzung, Artenschutz, Ziel und Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung darunter Grundzüge der Planung, Städtebauliches Konzept, Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen, Dachform, Dachaufbauten, Dachbegrünung, Verkehr und Stellplätze, Einfriedungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauer, Grünordnungskonzept. Ver- und Entsorgung darunter Wasserversorgung, Schmutzwasser und Niederschlagswasserbehandlung, Energieversorgung, Beleuchtung, Telekommunikation, Abfallentsorgung, Abwehrender Brandschutz, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Verfahrensvermerke.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (Plattform DiPlanung: https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/ebs-an-der-weissen-breite, E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der weißen Breite“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der weißen Breite“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberschneiding, 26.10.2026
Konrad Schmerbeck
1. Bürgermeister